Arbeitsrecht
Der Schwerpunkt liegt im Individualarbeitsrecht. Hierbei werden Arbeitgeber wie Arbeitnehmer bei Begründung und Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen beraten. Besonders im Arbeitsrecht gilt es, die stets wandelnde aktuelle Rechtsprechung zu berücksichtigen. Auch bei streitigen Auseinandersetzungen im Rahmen der Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen wird Ihnen als Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Vorstand oder Arbeiter zur Seite gestanden.
- Erstellung und Verhandlung von Arbeits- und Dienstverträgen
- Entwicklung von Vergütungssystemen
- Abfindungsverträge
- Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen
- Interessenausgleichsverhandlungen
- Umstrukturierung und Betriebsänderungen