Arbeitsrecht

Der Schwerpunkt liegt im Individualarbeitsrecht. Hierbei werden Arbeitgeber wie Arbeitnehmer bei Begründung und Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen beraten. Besonders im Arbeitsrecht gilt es, die stets wandelnde aktuelle Rechtsprechung zu berücksichtigen. Auch bei streitigen Auseinandersetzungen im Rahmen der Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen wird Ihnen als Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Vorstand oder Arbeiter zur Seite gestanden.



  • Erstellung und Verhandlung von Arbeits- und Dienstverträgen
  • Entwicklung von Vergütungssystemen
  • Abfindungsverträge
  • Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen
  •  Interessenausgleichsverhandlungen
  • Umstrukturierung und Betriebsänderungen