Zivilrecht

Unter dem allgemeinen Zivilrecht versteht man die Rechtsbeziehungen zwischen natürlichen Personen (Sie als Verbraucher) und/oder juristischen Personen (wie Firmen, Unternehmern, usw.)

Konflikte hinsichtlich  etwaiger Schäden, Mängel, nicht eingehaltene Verträge, Streitigkeiten, unbezahlte Forderungen, Erbangelegenheiten...

... sind unangenehm und oft ohne anwaltliche Hilfe nicht zu bewältigen.



Mögliche Leistungsspektren können beispielweise sein:

  • die Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen,
  • die Abwehr von Ansprüchen,
  • die Prüfung, Abwicklung und Rückabwicklung von Verträgen
  • sowie der Forderungseinzug, das Inkasso- und
  • Mahnverfahren oder auch das zwangsweise
    Beitreiben (Zwangsvollstreckung)